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Language: de

00:00:04.240 --> 00:00:07.241
Ob Ihr Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen zählt,

00:00:07.241 --> 00:00:11.153
hängt davon ab, wie häufig es betrieblich genutzt wird.

00:00:11.153 --> 00:00:16.000
Zum Privatvermögen zählt das Auto, wenn es überwiegend privat genutzt wird.

00:00:16.000 --> 00:00:20.199
Wenn dies zutrifft, können für betrieblich veranlasste Fahrten entweder das amtliche

00:00:20.199 --> 00:00:24.436
Kilometergeld oder die tatsächlichen Kosten verrechnet werden.

00:00:24.436 --> 00:00:31.383
Dem Betriebsvermögen zurechnen müssen Sie das Fahrzeug, wenn es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

00:00:31.383 --> 00:00:36.900
In diesem Fall können nur die tatsächlichen Aufwendungen für den Fahrzeugbetrieb angesetzt werden.

00:00:36.900 --> 00:00:42.312
Zu den laufenden Betriebskosten kommt dann die Absetzung für Abnutzung hinzu.

00:00:42.312 --> 00:00:47.093
Die betriebliche Nutzung des Kraftfahrzeugs kann mittels Fahrtenbuch nachgewiesen werden.

00:00:47.093 --> 00:00:55.390
Wichtig ist die Angabe von Datum, Zeit, Ausgangs- und Zielort, Fahrtstrecke, Kilometerstand,

00:00:55.390 --> 00:00:59.553
Zweck der Fahrt und Anzahl der gefahrenen Kilometer.

00:00:59.553 --> 00:01:04.220
Die Fahrten müssen auf betriebliche und private Fahrten aufgeteilt werden.

00:01:04.220 --> 00:01:09.090
Steuerliche Begünstigungen, wie zum Beispiel den Vorsteuerabzug, bieten bestimmte Klein-Busse

00:01:09.090 --> 00:01:10.829
und Klein-Lkws.

00:01:10.829 --> 00:01:17.934
Auch bei einem Elektroauto kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden.

00:01:17.934 --> 00:01:19.199
Sie haben Fragen?

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Unser Beraterteam informiert Sie gerne.
