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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.760 --> 00:00:05.040
Steuernews-TV

00:00:05.040 --> 00:00:09.640
Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages beschlossen

00:00:09.640 --> 00:00:16.560
Die Bundesregierung hat bereits Anfang September 2025 angekündigt, den Investitionsfreibetrag im

00:00:16.560 --> 00:00:26.800
Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 anzuheben. Am 15. Oktober 2025 hat nunmehr

00:00:26.800 --> 00:00:32.080
der Nationalrat diese befristete Erhöhung beschlossen. Um die Konjunktur zu beleben,

00:00:32.080 --> 00:00:36.160
wird der Investitionsfreibetrag befristet wie folgt erhöht:

00:00:36.160 --> 00:00:42.560
20 % für begünstigte Anschaffungs- und Herstellkosten des abnutzbaren Anlagevermögens

00:00:42.560 --> 00:00:48.560
22 % für Investitionen, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind

00:00:48.560 --> 00:00:53.520
An den allgemeinen Voraussetzungen für die Geltendmachung des Investitionsfreibetrags

00:00:53.520 --> 00:00:57.760
ändert sich nichts. Keine Voraussetzung für die Anwendung der erhöhten

00:00:57.760 --> 00:01:02.960
Investitionsfreibetragssätze ist, dass die Anschaffung oder Herstellung tatsächlich

00:01:02.960 --> 00:01:09.800
erst im begünstigten Zeitraum beginnt bzw. in diesem endet. Erfolgt eine Anschaffung bzw.

00:01:09.800 --> 00:01:14.760
Herstellung vor oder nach dem begünstigten Zeitraum, so sind nur jene Teilbeträge

00:01:14.760 --> 00:01:19.200
der Investitionssumme mit den erhöhten Freibetragssätzen zu berücksichtigen, die

00:01:19.200 --> 00:01:28.080
im begünstigten Zeitraum aktiviert wurden und den aliquoten Jahreshöchstbetrag nicht übersteigen.

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Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

