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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Bundesregierung kündigt Anhebung der Buchführungsgrenze und Aktivierungswahlrecht an

00:00:10.800 --> 00:00:17.120
Die österreichische Bundesregierung hat im April 2026 ein Maßnahmenpaket angekündigt,

00:00:17.120 --> 00:00:21.120
durch welches die Rahmenbedingungen für den österreichischen Wirtschaftsstandort

00:00:21.120 --> 00:00:25.960
verbessert und Unternehmen in ihrer Verwaltung entlastet werden sollen.

00:00:25.960 --> 00:00:30.320
Künftig soll die Pflicht zur doppelten Buchführung erst ab einem Jahresumsatz

00:00:30.320 --> 00:00:36.480
von 1 Mio. Euro greifen. Damit wird die aktuelle Buchführungsgrenze von 700.000,00 Euro

00:00:36.480 --> 00:00:39.024
deutlich angehoben.

00:00:39.024 --> 00:00:43.168
Entsprechend der derzeitigen Rechtslage besteht ein Aktivierungsverbot für

00:00:43.168 --> 00:00:46.480
selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände

00:00:46.480 --> 00:00:51.200
wie Software und Patente. Dies soll künftig in ein Aktivierungswahlrecht

00:00:51.200 --> 00:00:55.960
für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände abgeändert werden.

00:00:55.960 --> 00:01:00.920
Ein exaktes Datum des Inkrafttretens der neuen Maßnahmen ist noch nicht bekannt,

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der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der interministeriellen Koordinierung.

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Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

