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Language: de

00:00:00.080 --> 00:00:02.720
Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.720 --> 00:00:05.234
Steuernews-TV

00:00:05.234 --> 00:00:09.799
Partnerschaftsbonus bei gemeinsamer Kinderbetreuung nutzen

00:00:09.799 --> 00:00:14.486
Elternpaare, welche die Kinderbetreuung im annährend gleichen Ausmaß übernehmen,

00:00:14.486 --> 00:00:19.217
werden im Rahmen des Partnerschaftsbonus hierfür mit 1.000,00 Euro belohnt.

00:00:19.217 --> 00:00:24.320
Wird das pauschale oder das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld von beiden Elternteilen zu

00:00:24.320 --> 00:00:30.840
annähernd gleichen Teilen und mindestens im Ausmaß von je 124 Tagen bezogen, so kann nach Ablauf

00:00:30.840 --> 00:00:36.480
der höchstmöglichen Gesamtanspruchsdauer jeder Elternteil eine Auszahlung des Partnerschaftsbonus

00:00:36.480 --> 00:00:43.885
beantragen. Dieser wird je Elternteil als Einmalzahlung in Höhe von 500,00 Euro geleistet.

00:00:43.885 --> 00:00:49.000
Der Partnerschaftsbonus ist von jedem Elternteil gesondert bei seinem Krankenversicherungsträger

00:00:49.000 --> 00:00:54.240
zu beantragen, welcher die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes vornimmt.

00:00:54.240 --> 00:00:58.680
Die Antragstellung hat entweder gleich mit dem Antrag auf das Kinderbetreuungsgeld

00:00:58.680 --> 00:01:04.000
oder spätestens innerhalb von 124 Tagen ab dem letzten möglichen Bezugstag des

00:01:04.000 --> 00:01:11.542
insgesamt letzten Bezugsteiles des Kinderbetreuungsgeldes zu erfolgen.

00:01:11.542 --> 00:01:14.177
Das war es von uns und Steuernews-TV.

00:01:14.177 --> 00:01:17.700
Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

