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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

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Pendlerpauschale im Fokus

00:00:07.760 --> 00:00:12.920
Im Rahmen von Lohnsteuer- und Beitragsprüfungen rückt das Pendlerpauschale verstärkt in den

00:00:12.920 --> 00:00:17.480
Fokus von Prüferinnen und Prüfern, da oftmals übersehen wird, dieses an die

00:00:17.480 --> 00:00:23.680
geänderten Verhältnisse anzupassen. Im Falle von gewährter Telearbeit ist dabei zu prüfen,

00:00:23.680 --> 00:00:29.120
ob die am Lohnzettel gemeldeten Telearbeitstage nicht dem berücksichtigten Pendlerpauschale

00:00:29.120 --> 00:00:36.200
widersprechen. Nutzt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum an mehr als

00:00:36.200 --> 00:00:41.400
der Hälfte der Arbeitstage einen angebotenen Werkverkehr, so steht das Pendlerpauschale

00:00:41.400 --> 00:00:47.760
für diesen Zeitraum nicht zu. Im Falle einer von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber

00:00:47.760 --> 00:00:53.640
finanzierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarte ist das Pendlerpauschale um den vom Arbeitgeber

00:00:53.640 --> 00:01:00.280
finanzierten monatlichen Betrag zu kürzen. Im Falle von Falsch- oder unterlassenen Angaben,

00:01:00.280 --> 00:01:05.200
wird in der Regel der Arbeitnehmer im Rahmen einer Pflichtveranlagung als Steuerschuldner

00:01:05.200 --> 00:01:11.480
herangezogen. Liegt dem Arbeitgeber kein L 34 EDV Pendlerrechnerergebnis

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vor und berücksichtigt er dennoch ein Pendlerpauschale, so haftet der Arbeitgeber.

00:01:18.960 --> 00:01:21.600
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

