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Language: de

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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

00:00:02.720 --> 00:00:05.190
Steuernews-TV

00:00:05.190 --> 00:00:08.560
Erhöhte Steuerlast für Umwidmungsgewinne

00:00:08.560 --> 00:00:13.560
Im Zuge der Umwidmung von Grundstücken kommt es regelmäßig zu deutlichen Wertsteigerungen,

00:00:13.560 --> 00:00:17.560
welche bis dato keiner erhöhten Besteuerung unterliegen.

00:00:17.560 --> 00:00:23.520
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetz 2025 wurde nunmehr ein Umwidmungszuschlag in

00:00:23.520 --> 00:00:29.880
Höhe von 30 % der positiven Einkünfte aus der Veräußerung umgewidmeter Grundstücke normiert,

00:00:29.880 --> 00:00:34.360
durch welchen Umwidmungsgewinne künftig höher besteuert werden sollen.

00:00:34.360 --> 00:00:39.520
Der 30%ige Umwidmungszuschlag knüpft unmittelbar an den Veräußerungsgewinn

00:00:39.520 --> 00:00:45.360
bzw. -überschuss von Grund und Boden an. Übersteigt die Summe aus Veräußerungsgewinn

00:00:45.360 --> 00:00:50.840
und Umwidmungszuschlag den Veräußerungserlös, so sind die steuerpflichtigen Einkünfte der Höhe

00:00:50.840 --> 00:00:56.560
nach mit dem Veräußerungserlös begrenzt. Ergibt sich aus der Grundstücksveräußerung ein Verlust,

00:00:56.560 --> 00:01:02.520
so ist kein Umwidmungszuschlag anzusetzen. Erfasst sind Veräußerungsvorgänge von Grundstücken

00:01:02.520 --> 00:01:12.080
ab 1. Juli 2025, wenn die Umwidmung ab 1. Jänner 2025 stattgefunden hat.

00:01:12.080 --> 00:01:14.701
Das war es von uns und Steuernews-TV.

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Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

