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Aktuell - wissenswert - gewinnbringend

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Steuernews-TV

00:00:05.120 --> 00:00:08.640
Selbständige Tätigkeiten im Ausland abwickeln

00:00:08.640 --> 00:00:13.920
Möchten selbständig tätige Personen Aufträge grenzüberschreitend im Ausland abwickeln,

00:00:13.920 --> 00:00:18.440
so sind hierbei vor allem gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

00:00:18.440 --> 00:00:22.480
zu überprüfen. Im Folgenden eine Übersicht dazu:

00:00:22.480 --> 00:00:27.560
Im Rahmen des Gewerberechts ist dabei stets zu prüfen, ob die im Ausland erbrachte Tätigkeit

00:00:27.560 --> 00:00:33.760
dort einem reglementierten Gewerbe zuzurechnen ist. Ist dies der Fall, so hat oftmals vorab

00:00:33.760 --> 00:00:38.600
der Auftragsdurchführung eine Anzeige der Tätigkeit an die ausländische Gewerbebehörde

00:00:38.600 --> 00:00:44.560
zu erfolgen und es sind im Rahmen dieser entsprechende Befähigungsnachweise vorzulegen.

00:00:44.560 --> 00:00:47.640
Aus dem Blickwinkel des Steuerrechts gilt es zu beachten,

00:00:47.640 --> 00:00:52.440
ob die im Ausland abgewickelte Tätigkeit die Begründung einer ertragsteuerlichen

00:00:52.440 --> 00:00:57.520
Betriebsstätte nach sich zieht und wo welche Umsatzsteuerpflicht entsteht.

00:00:57.520 --> 00:01:01.840
In Bezug auf die Sozialversicherung haben auch selbständig Tätige im Rahmen einer

00:01:01.840 --> 00:01:08.200
Auftragsabwicklung im EU/EWR-Raum stets ein A1-Formular mitzuführen, um eine eintretende

00:01:08.200 --> 00:01:14.040
Versicherungspflicht im Ausland zu vermeiden.

00:01:14.040 --> 00:01:16.680
Das war es von uns und Steuernews-TV.

00:01:16.680 --> 00:01:20.200
Alle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Website.

