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00:00:04.580 --> 00:00:09.180
Der Brutto-Netto-Rechner ist ein praktisches Werkzeug zur raschen Ermittlung des Netto-

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00:00:09.180 --> 00:00:14.080
oder auch des Bruttogehalts. Schritt für
Schritt möchten wir Ihnen nun in diesem Video

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00:00:14.080 --> 00:00:19.420
die effiziente Handhabung veranschaulichen. Je nachdem, wie detailliert die Auskünfte

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00:00:19.420 --> 00:00:25.720
sein sollen, können Sie zwischen der Berechnung mit oder ohne Zusatzangaben wählen. Für

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00:00:25.720 --> 00:00:31.760
die einfache Berechnung benötigen Sie lediglich das Jahr in dem das Gehalt bezogen wurde,

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00:00:31.760 --> 00:00:38.540
das monatliche Brutto- oder Nettogehalt und die Art der Anstellung. Letzteres wirkt sich

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00:00:38.540 --> 00:00:44.020
aufgrund der Unterschiede in den Sozialversicherungsbeiträgen auf das Endergebnis aus.

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00:00:44.020 --> 00:00:49.920
Die Berechnung geht von zwei Sonderzahlungen im Jahr, also 14 Monatsgehältern aus. Zuerst

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00:00:49.920 --> 00:00:55.360
wählen Sie im Feld „Art der Berechnung"
aus, ob Sie von Brutto auf Netto oder umgekehrt

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00:00:55.360 --> 00:01:02.540
rechnen wollen. In unserem Beispiel verwenden wir ein monatliches Gehalt von 1900 Euro brutto

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00:01:02.540 --> 00:01:09.240
im Jahr 2012 für ein Angestellten-Dienstverhältnis. Zeitgleich mit der Eingabe, scheint auch schon

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00:01:09.240 --> 00:01:14.900
unser Ergebnis auf. Hier sehen Sie nun die genaue Auflistung der Sozialversicherungs-

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00:01:14.900 --> 00:01:24.060
und Lohnsteuerbeiträge sowie das monatliche, 13., 14. und jährliche Nettogehalt des Dienstnehmers.

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00:01:24.060 --> 00:01:30.720
Der Dienstgeber erhält die Information über die monatlichen und jährlichen reinen Personalkosten

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00:01:30.720 --> 00:01:38.400
sowie den Nettolohn und die Kosten pro Anwesenheitsstunde des Mitarbeiters. Zu den reinen Personalkosten

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00:01:38.400 --> 00:01:44.540
wird nicht der Sachbezug selbst, sondern die Abgaben und Beiträge für diesen hinzugezählt.

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00:01:44.540 --> 00:01:51.560
Um mit Zusatzangaben zu rechnen, klicken Sie auf „Zusatzangaben einblenden". Nun erscheinen

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00:01:51.560 --> 00:01:57.740
drei Kästchen, die Sie entweder alle oder
nur einzelne Punkte darin ausfüllen können.

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00:01:57.740 --> 00:02:03.680
Geben Sie zum Beispiel einen steuerpflichtigen Sachbezug von 1000 Euro ein, sehen Sie sofort,

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00:02:03.680 --> 00:02:09.280
wie sich der Nettolohn im Vergleich zur vorherigen Berechnung verändert. Zu den wichtigsten

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00:02:09.280 --> 00:02:13.980
Sachleistungen existiert eine bundesweite Verordnung, die den Geldwert verschiedener

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00:02:13.980 --> 00:02:19.340
Sachbezüge auflistet. Sie können diese nachlesen, indem Sie auf das nebenstehende Fragezeichen

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00:02:19.340 --> 00:02:24.320
klicken. Neben dem Dienstort wirkt sich auch der Bezug

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00:02:24.320 --> 00:02:32.080
von Absetzbeträgen auf das Ergebnis aus. Diese vermindern die Steuer direkt. Alleinverdiener

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00:02:32.080 --> 00:02:37.860
ist jener Steuerpflichtige, der mehr als 6
Monate im Kalenderjahr verheiratet ist und

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00:02:37.860 --> 00:02:44.040
nicht getrennt lebt oder auch ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind, der mehr als 6

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00:02:44.040 --> 00:02:50.560
Monate in einer Partnerschaft lebt. Alleinerzieher sind Steuerpflichtige mit mindestens einem

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00:02:50.560 --> 00:02:55.180
Kind, die seit mehr als 6 Monaten ohne Partner leben.

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00:02:55.180 --> 00:03:01.400
Das dritte Kästchen Arbeitszeit ist in erster Linie für den Dienstgeber relevant. Hier

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00:03:01.400 --> 00:03:06.660
können Sie die vereinbarten Wochenstunden, den jährlichen Urlaubsanspruch in Wochen

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00:03:06.660 --> 00:03:12.180
sowie die sonstige Abwesenheit des Mitarbeiters, wie Krankenstand oder Weiterbildung, ebenfalls

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00:03:12.180 --> 00:03:18.800
in Wochen angeben. Feiertage werden alle automatisch vom Programm berücksichtigt.

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00:03:18.800 --> 00:03:24.620
Haben Sie noch Anmerkungen zu Ihrer Berechnung, können Sie diese im Notizfeld hinzufügen.

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00:03:24.620 --> 00:03:32.120
Abschließend kann die gesamte Berechnung nun gedruckt oder als PDF gespeichert werden.

